Stand 07.2023
1. Verträge/Laufzeit/Kündigung
Die Rechte zur Nutzung der Anlagen aus diesem Vertrag sind personengebunden und nicht an andere Personen übertragbar.
Der Sport in der Gesundheitsoase ist ab 16 Jahren zugelassen. Die vertragliche Anmeldung eines Minderjährigen erfordert aus rechtlichen Gründen die Unterschriften eines Erziehungsberechtigten.
Ein Wechsel der Vertragslaufzeit auf eine kürzere Laufzeit während eines laufenden Vertrages ist nicht möglich, Verlängerungen jedoch schon.
Die Erstlaufzeit eines Vertrages entspricht diesen Vertragsbestimmungen und beginnt am Tage des tatsächlichen Trainingsbeginns. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend auf unbestimmte Zeit, sofern nicht spätestens vier Wochen vor dem Ende der Erstlaufzeit in schriftlicher Form mit eigenhändiger Unterschrift (gültig mit Datum Posteingang) gekündigt oder bei Vertragsbeginn ein festes Ende festgelegt wird. Nach dem Ende der Erstlaufzeit ist der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar (gilt für Verträge ab 03.2022).
Hinweis: Kündigungen per Email oder einem Instant-Messaging-Dienst sind gesetzlich nicht rechtsverbindlich und anfechtbar.
Der Kündigungseingang muss von den Betreibern schriftlich bestätigt werden.
Bei Auflösung eines Gruppenvertrag (mind. 3 Personen) oder eines Partnervertrages (2 Personen) durch eine Person, erfolgt vertragstechnisch die Änderung des verbleibenden Vertrages in einen Partner- oder Einzelvertrag oder die Übernahme in eine andere Gruppe mit gleichem Tarif.
Darüber hinaus steht dem Mitglied ein Rücktrittsrecht innerhalb der ersten zwei Wochen nach Vertragsbeginn zu. Macht das Mitglied davon Gebrauch, hat in dem Zeitraum aber bereits mit dem Training begonnen, so wird nur der erste Monatsbeitrag verlangt.
2. Nutzungsvereinbarung/Öffnungszeiten
Der Teilnehmer ist berechtigt, die Einrichtungen der Gesundheitsoase zu den offiziellen Öffnungszeiten zu benutzen. Diese werden durch Aushang bekanntgegeben. Soweit nichts Gegenteiliges im Aushang bekannt gegeben wird, bleibt die Gesundheitsoase an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Die Gesundheitsoase macht in den Sommermonaten Betriebsurlaub für die Dauer von maximal 14 Tagen.
Aus Gründen der körperlichen Gesunderhaltung ist die Trainingszeit für minderjährige Personen auf 3 Stunden pro Tag begrenzt.
3. Zahlungsweise
Der Mitgliedsbeitrag ist für Barzahler innerhalb der ersten 10 Tage des laufenden Monats zu entrichten. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren wird wahlweise zum 1. oder 15. des laufenden Monats abgebucht.
Bei Zahlungsverzug mit einer Monatsrate erfolgt aus betriebswirtschaftlichen Gründen eine Abmahnung des Mitgliedes, wofür eine Gebühr in Höhe von 4,00 € berechnet wird. Rückbuchungen eingeräumter Lastschriftmandate sind kostenpflichtig und werden mit 5,50 € berechnet.
Bei einem Rückstand von drei Monatsbeiträgen endet der Vertrag zum nächstmöglichen Termin und die geschuldeten Monatsbeiträge bis zum Vertragsende, zzgl. der entstandenen Kosten, werden sofort fällig und gegebenenfalls der Fall einem Inkassounternehmen übergeben. Hierbei werden zusätzliche Kosten entstehen.
4. Bankverbindung
Für den Bankeinzug bzw. Überweisung gilt das folgende Geschäftskonto:
Petra Appel & Michael Zauske GbR, Sparkasse Altmark-West
IBAN: DE56 8105 5555 0200 0076 61 BIC: NOLADE21SAW
5. Vertragsaussetzung
Kann ein Mitglied vorübergehend, z.B. durch das Eintreten besonderer Härten (Krankheit) oder fest geplanter Auszeit (Urlaub), das Angebot der Gesundheitsoase nicht nutzen, so kann der Vertrag in beidseitigem Einvernehmen für einen begrenzten Zeitraum, min. für 1 vollen Monat, max. für 3 volle aufeinanderfolgende Monate, ausgesetzt werden. Eine rückwirkende Vertragsaussetzung ist nicht möglich. Im Falle einer solchen Vereinbarung verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um den zahlaktiven Zeitraum, in welchem er geruht hat. Dies gilt auch bei einem zuvor festgelegtem Ende.
Eine evtl. Nichtnutzung der Anlage durch das Mitglied wegen z.B. sehr kurzfristig geplantem Urlaub oder kurzzeitiger Erkrankungen kann nicht berücksichtigt werden. Insofern besteht die Möglichkeit einer Vertragsaussetzung in solchen Fällen nicht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus einem berechtigten Grund bleibt hiervon unberührt.
6. Haftung
Die Betreiber der Gesundheitsoase übernehmen keine Haftung für unverschuldete Unfälle und den Verlust mitgeführter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld. Das Mitglied ist verpflichtet, die Einrichtung der Gesundheitsoase pfleglich zu behandeln und etwaige Beschädigungen unverzüglich mitzuteilen.
Wird es der Gesundheitsoase aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (z.B. Naturkatastrophen, Gebäudeschäden, Pandemien), vorübergehend unmöglich, die vertraglichen Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht, die Anlage nach Vertragsablauf für die Dauer des Nutzungsausfalles weiter zu nutzen.
Das Mitglied hat grundsätzlich den Anweisungen des Personals, bzw. die Inhaberin der Gesundheitsoase Folge zu leisten. Bei Verstößen unabhängig der Schwere kann das Mitglied abgemahnt werden. Im Wiederholungsfall ist die Inhaberin zur fristlosen Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages berechtigt. Das Mitglied kann darüber hinaus von der Inhaberin zu Schadensersatzansprüchen herangezogen werden.
7. Datenschutzerklärung nach DSGVO
Die Gesundheitsoase erhebt neben den notwendigen Adress- und Kontodaten auf Wunsch weitere Daten über die Mitglieder. Diese Daten beziehen sich ausschließlich auf den Gesundheitszustand des Mitgliedes. Die Betreiber der Gesundheitsoase geben keine Daten an Dritte weiter und nutzen die Informationen lediglich intern um den Erfolg des Trainings schriftlich zu belegen. Aufgenommene Meßwerte und Gesundheitsangaben werden bei Ende eines Vertrages vernichtet.
8. Ergänzende Vereinbarungen/Sonstiges
Bei Betriebsaufgabe oder Schließung der Gesundheitsoase endet dieser Vertrag und entbindet beide Parteien ihrer vertraglichen Verpflichtungen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Rauchen im gesamten Bereich der Gesundheitsoase untersagt ist. Direkt vor dem Eingangsbereich der Gesundheitsoase ist das Rauchen und Wegwerfen von Zigarettenkippen unerwünscht.
Das Verzehren von Speisen und Getränken innerhalb der Dusch- und Umkleideräume und auf den Trainingsflächen ist aus hygienischen Gründen untersagt.
Angetrunkenen Personen wird der Zutritt zur Gesundheitsoase grundsätzlich untersagt.
Das Betreten der Trainingsflächen ist nur in sauberen Sportschuhen erwünscht.
Hat das Mitglied Zweifel an seiner Sportgesundheit, so sollte es vor Trainingsbeginn einen Arzt konsultieren.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der Gesundheitsoase „Lebens.Form“.